1. Geltungsbereich
Diese Produktbedingungen regeln die Erbringung der Leistungen von CONSENSO. Weicht ein unterzeichneter Rahmenvertrag (MSA) oder ein Leistungsschein (SOW) von diesen Bedingungen ab, geht die unterzeichnete Vereinbarung vor.
2. Leistungskategorien
Odoo-Implementierungsleistungen
Umfasst Analyse, Architektur, Konfiguration, Anpassung, Datenmigration, Schulung und Go-Live-Begleitung für Odoo Community und Enterprise. Die Erbringung erfolgt nach dem im jeweiligen SOW vereinbarten Umfang.
Systemintegrationsleistungen
Umfasst Konzeption und Umsetzung von Schnittstellen zwischen Odoo und Drittsystemen (E-Commerce-Plattformen, BI-Werkzeuge, Logistikdienstleister, Finanzsysteme usw.).
Support und Optimierung
Laufende Wartung, Störungsbehebung, Versions-Upgrades und kontinuierliche Weiterentwicklung, geregelt in separaten Service Level Agreements.
3. Zusammenarbeitsmodelle
- Projekte mit festem Umfang: Liefergegenstände, Zeitplan und Honorare sind im SOW definiert.
- Aufwandbasiert: Abrechnung nach Stunden oder Tagen gegen monatlich vereinbarte Kapazitäten.
- Hybrid: fester Pilot- bzw. MVP-Umfang kombiniert mit flexibler Abrechnung nach Aufwand für die Weiterentwicklung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Damit wir unsere Leistungen erbringen können, verpflichtet sich der Kunde:
- rechtzeitig Zugang zu den für das Mandat erforderlichen Systemen, Daten und Ansprechpersonen zu gewähren.
- eine zentrale Ansprechperson für Projektentscheide zu benennen.
- Liefergegenstände innerhalb der vereinbarten Fristen zu prüfen und freizugeben; bleibt eine Rückmeldung über die vereinbarte Prüffrist hinaus aus, gilt dies als Abnahme.
- Rechnungen gemäss dem im SOW definierten Zahlungsplan zu begleichen.
5. Geistiges Eigentum
Individuell für den Kunden erstellte Entwicklungen werden dem Kunden gemäss SOW lizenziert oder übertragen. Bereits bestehendes Know-how, Vorlagen und wiederverwendbare Komponenten von CONSENSO bleiben Eigentum von CONSENSO und werden zur Nutzung im Rahmen der Liefergegenstände lizenziert.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschte vertrauliche Informationen strikt vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zum Zweck der Leistungserbringung zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
7. Abnahme und Gewährleistung
Liefergegenstände gelten mit schriftlicher Freigabe oder mit produktiver Nutzung als abgenommen. Wir gewährleisten, dass die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkunde erbracht werden; spezifische funktionale Zusicherungen werden im jeweiligen SOW festgehalten.
8. Haftung
Die Haftung für direkte Schäden ist auf die Honorare beschränkt, die für das betreffende SOW in den zwölf Monaten vor der Geltendmachung bezahlt wurden. Indirekte Schäden, Folgeschäden und Strafschadenersatz sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
9. Beendigung
Jede Partei kann die Zusammenarbeit bei einer wesentlichen Vertragsverletzung beenden, die nicht innert dreissig Tagen nach schriftlicher Mahnung behoben wird. Honorare für bis zur Beendigung erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
10. Anwendbares Recht
Diese Produktbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel, Schweiz.
11. Kontakt
Fragen zu diesen Produktbedingungen richten Sie bitte an info@consenso-solutions.ch. Siehe auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.